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Der Blick auf die Unternehmenszahlen ist jetzt wichtiger denn je

Welchen Honorarrückgang kann ich mir in meiner Praxis leisten
Der Blick auf die Unternehmenszahlen ist jetzt wichtiger denn je
News
06.09.2020

Der Blick auf die Unternehmenszahlen ist jetzt wichtiger denn je

Welchen Honorarrückgang kann ich mir in meiner Praxis leisten

Auch nach dem Lockdown verzeichnen viele (zahn-)ärztliche Praxen Honorarausfälle im privatärztlichen Bereich und bei außervertraglichen Leistungen für Kassenpatienten. So verhindern insbesondere die zusätzlichen Hygienemaßnahmen einen Patientendurchlauf wie in den Vorjahren. Wer glaubt, dass es schon irgendwie weitergeht, der irrt. Es ist dringend an der Zeit, die eigene Praxis auf den wirtschaftlichen Prüfstein zu stellen, die betriebswirtschaftlichen Daten zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

1. Schritt: Praxisgesamtleistung ermitteln

Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) liefern dafür wichtige Daten. So sollte jeder Praxisinhaber seine notwendige Praxisgesamtleistung kennen. Anhand dieser Zahl ist ablesbar, wieviel Umsatz aus vertrags- und privatärztlicher Leistung pro Jahr, Monat, Tag und Stunde erwirtschaftet werden muss, um alle Praxiskosten und privaten Aufwendungen einschließlich der privaten Steuern und Sozialabgaben begleichen zu können.

2. Schritt: Sensitivitätsanalyse durchführen

Anhand einer Sensitivitätsanalyse kann das zu erwartende Gesamthonorar für 2020 und ein sich daraus ergebender Honorarrückgang prognostiziert werden. Dazu werden zunächst die Umsätze der ersten Quartale des aktuellen Jahres mit den Umsätzen des entsprechenden Vorjahreszeitraumes, aufgeschlüsselt nach Leistungsarten, verglichen. Als nächstes sind die variablen und fixen Praxiskosten zu untersuchen. Die Analyse verdeutlicht, in welchem Maße sich ein Honorarrückgang ohne Kostenreduzierung auf den Gewinn auswirkt.

3. Schritt: Einsparpotenziale aufdecken

Welche Kostenpositionen sind am höchsten und wo sind Einsparungen nötig und möglich? Wie kann die Deckungslücke geschlossen werden, um die bisherige Mindestgesamtleistung der Praxis wieder zu erreichen? In den meisten Praxen stellen die Personalaufwendungen den größten Kostenanteil dar. Bei einem Honorarrückgang stellt sich daher stets die Frage, welche Personalkosten noch angemessen sind. Auch bei den anderen Fixkosten (z. B. Mieten und Versicherungen) sowie den Privatentnahmen ist zu prüfen, ob diese gemindert werden können. Die übrigen variablen Kosten passen sich in der Regel automatisch an die neue Umsatzgröße an.

4. Schritt: Verborgene Honorarschätze heben

Eine verbleibende Deckungslücke kann letztendlich nur durch Honorarsteigerungen geschlossen werden. In fast jeder Praxis gibt es verborgene Honorarschätze. So sollte regelmäßig geprüft werden, ob in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) neue Leistungen aufgenommen wurden, welche extrabudgetären Leistungen noch abgerechnet werden können und wie Steigerungsfaktoren bei Privatabrechnungen eingesetzt werden. Zahnärzte können beispielsweise ihre PZR-Quote steigern.

Hinweis

Durch effektive Kosteneinsparungen und neue Honorarpotenziale kann Ihre Praxis wirtschaftlich sogar besser dastehen als vor Corona-Zeiten. Wir unterstützen Sie bei der Analyse und stehen Ihnen bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen gern beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!

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