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ETL ADVISION Zukunft Pflege – Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen

ETL ADVISION Zukunft Pflege – Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen
Aktuelles
12.04.2022

ETL ADVISION Zukunft Pflege – Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen

Immer mehr Menschen fliehen aus der Ukraine und suchen in Deutschland Schutz vor dem Krieg. Manche hoffen auch, sich hier eine sichere Zukunft aufbauen zu können und schnell Arbeit zu finden. Dabei können Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitsbranchen unterstützen und ukrainischen Flüchtlingen eine Beschäftigungsperspektive bieten. Doch bei den vielen und teilweise neuen Regelungen verliert man leicht den Überblick. Aus diesem Grund veranstaltete ETL ADVISION ein Webinar zum Thema „Zukunft Pflege – Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen“ und gab Arbeitgebern einen detaillierten, rechtlichen Überblick.

In dem halbstündigen Online-Format widmeten sich Janine Peine, Steuerberaterin und ETL ADVISION-Leitung, und Christoph Soldanski, ETL-Fachbereichsleiter, den brennendsten Fragen rund um die Anstellung geflüchteter Menschen aus der Ukraine und begrüßten dazu Steffen Pasler, ETL Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, zum Interview.

Zunächst klärte Pasler über die gesetzlichen Grundlagen zur Anstellung ukrainischer Kriegsflüchtlinge auf und informierte in diesem Zusammenhang auch über die Aufenthaltsübergangsverordnung. Diese garantiert Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit dem 24. Februar 2022 Schutz in Deutschland – unabhängig davon, ob sie direkt aus der Ukraine geflohen sind oder sich zu diesem Zeitpunkt nicht in ihrem Heimatland aufgehalten haben. Daran anknüpfend stellte Steffen Pasler auch die Hintergründe der geltenden Massenzustromrichtlinie dar und fasste die Kriterien zusammen, nach denen Geflüchtete in Deutschland arbeiten oder studieren dürfen. Außerdem erklärte der Rechtsexperte, welche Rolle der Aufenthaltstitel in diesem Zusammenhang spielt und welche Besonderheiten sich bei reglementierten Berufen, wie Beschäftigungen im Gesundheitswesen, ergeben.

Besonders die Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus anderen Ländern sei nicht so einfach, so Pasler: „Das Maß aller Dinge ist die deutsche Berufsausbildung. Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation ist enorm schwierig nachzuweisen. Auf akademischer Ebene mag das gehen, denn Universitäten sind global aufgestellt und die Abschlüsse sind weitestgehend vereinheitlicht. Aber bei einer beruflichen Qualifikation – Pfleger, Krankenschwester – ist deutlich schwieriger nachzuweisen, dass das einer deutschen Qualifikation gleichwertig ist.“ Zu guter Letzt gab Steffen Pasler konkrete Tipps und Handlungsempfehlungen an Arbeitgeber, wenn diese Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen wollen.

Aufgrund der dynamischen Lage wird ETL ADVISION die weiteren Entwicklungen zur Beschäftigung von Kriegsflüchtlingen beobachten und gegebenenfalls eine Folge-Veranstaltung planen, um Updates und neue Handlungsempfehlungen zu geben.

 

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