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Zunehmend angespannte Stimmung: ETL ADVISION Webinar „Update zur Tariftreuepflicht in der Pflege“ leistet Abhilfe für Betroffene

FAQ-Katalog des GKV-Spitzenverbandes inklusive
Zunehmend angespannte Stimmung: ETL ADVISION Webinar „Update zur Tariftreuepflicht in der Pflege“ leistet Abhilfe für Betroffene
Aktuelles
03.03.2022

Zunehmend angespannte Stimmung: ETL ADVISION Webinar „Update zur Tariftreuepflicht in der Pflege“ leistet Abhilfe für Betroffene

FAQ-Katalog des GKV-Spitzenverbandes inklusive

Welche Folgen haben die Richtlinien zur Umsetzung der sogenannten Tariftreuepflicht bei Pflegeeinrichtungen, die ab dem 01. September 2022 in Kraft treten, für die wirtschaftliche Existenz der Pflegebetriebe und -Einrichtungen? Branchenkenner berichten von einer zunehmend angespannten Stimmung, die sich auch gerade in konkreten Fragen zu der Wirtschaftlichkeit der Betriebe und Einrichtungen ausdrückt. Aus diesem Grund veranstaltete ETL ADVISION am 01. März erneut, wie schon einen Monat zuvor, ein branchenspezifisches Live-Webinar zum Thema, um etwaige „Stolpersteine in der Tariftreuepflicht“ aus dem Weg zu räumen.

Dabei empfingen Janine Peine, ETL ADVISION-Branchenleiterin und Expertin für das Gesundheitswesen sowie der Fachbereichsleiter für die Branche Heilmittelerbringer bei ETL ADVISION, Christoph Soldanski, erneut den Rechtsanwalt Andreas Ditter vom Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. und den ETL Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel.

Andreas Ditter, Leiter der bad-Geschäftstelle Nord, unterstrich zu Beginn die Relevanz des Stichtages am 1. September: „Ab diesem Datum müssen alle ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen für Beschäftigte, die Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringen und Gehälter mindestens auf regional üblichem Entgeltniveau zahlen.“ Schon jetzt, so Ditter, müssten die Verantwortlichen in den Betrieben sich intensiv mit den Anforderungen beschäftigen. Schließlich gäbe es die Möglichkeit, sich zwischen drei möglichen Varianten zu entscheiden – Die Tarifanbindung, die Einhaltung des durchschnittlichen regionalen Entgeltniveaus und der variablen Zuschläge bei Pflege- und Betreuungskräften oder schließlich die Entlohnung der der Pflege- und Betreuungskräfteentsprechend eines Tarifwerks.

Auch der Arbeitsrechtler Dr. Uwe P. Schlegel legte sich in Bezug auf die attraktivste Variante fest. „Die Vergütung nach den regional üblichen Entgeltniveaus wird sicherlich in den meisten Fällen das Mittel zur Wahl sein.“ So oder so, die Wahl muss nun bis zum 31.03. feststehen. Viel Zeit bleibt also nicht mehr, da waren sich alle Beteiligten einig.

Das ETL ADVISION Webinar vermittelte den Teilnehmenden ein fundiertes Upgrade zu den aktuellen Fragen mit Fachwissen und gab den Teilnehmenden praktische Handlungsempfehlungen, um bestmöglich auf die anstehende Entscheidung vorzubereiten, welche der drei zur Verfügung stehenden Modelle am besten zur eigenen Praxis passt.

 

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