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Steuerrecht

Firmenwagen

Ein Firmenwagen kann auch für Privatfahrten genutzt werden, die vom Arbeitnehmer nach dem Einkommensteuergesetz als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Bei einem Firmenwagen handelt es sich um einen dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten firmeneigenen Pkw, den dieser für Dienst- und Privatfahrten nutzen kann. Basis ist eine vertragliche Vereinbarung, die zum Inhalt hat, dass der Firmenwagen im Falle einer Freistellung, Kündigung oder beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen an den Arbeitgeber zurückgegeben werden muss. Kommt es zu Sachschäden am Firmenwagen ist der Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung verpflichtet, die durch den Schadenseintritt entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Arbeitgeber haftet nur dann, wenn den Arbeitnehmer hinsichtlich des Schadensereignisses kein Verschulden trifft.

Der Firmenwagen und die steuerliche Behandlung bei der privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer

Ein Firmenwagen darf über die betriebliche Nutzung hinaus auch für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung sowie für private Fahrten genutzt werden. Nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der geldwerte Vorteil kann einmal pauschal nach der 1%-Regelung bemessen werden. Die Alternative ist die Ermittlung der tatsächlichen Kosten für private Fahrten mit einem Fahrtenbuch als Nachweis.

Firmenwagen – die Pauschalierungsmethode über die 1%-Regelung

Wird ein Firmenwagen für private Zwecke genutzt, dann kann er über die Pauschalierungsmethode mit einem Pauschalansatz nach der 1%-Regelung pauschal besteuert werden. Hinzu kommen 0,03 % des Brutto­listen­preises, die pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angerechnet werden. Die Pauschalisierungsmethode beinhaltet sämtliche Kosten für den Firmenwagen, nämlich Wertverlust, Zinsen, Steuer, Versicherung, Wartung sowie Reparaturen. Der Arbeitnehmer sollte deshalb darauf achten, dass der Arbeitgeber sämtliche für den Firmenwagen anfallenden Kosten auch tatsächlich übernimmt.

Firmenwagen – die Nachweismethode über ein Fahrtenbuch

Als Alternative ist ein Fahrtenbuch als Nachweismethode möglich. Die Entscheidung für die eine oder andere Variante ist abhängig davon, wie häufig ein Arbeitnehmer den Firmenwagen für Privatfahrten einsetzt. Das Fahrtenbuch ist dann für den Arbeitnehmer die preiswertere Variante, je weniger er den Firmenwagen privat nutzt. Diese Nachweismethode ist indes mühsamer, da alle Fahrten detailliert, lückenlos und kontinuierlich dokumentiert werden müssen. Fehlen wichtige Informationen und Daten, kann das zum Verlust des Steuervorteils führen.

(Letzte Aktualisierung: 29.07.2013)