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Steuerrecht

Steuererklärung

Eine Steuererklärung muss von Unternehmen und Privatpersonen angefertigt und bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden. Sinn und Zweck der Steuererklärung ist es, alle Informationen offenzulegen, die der Staat benötigt, um die Steuern festzulegen. Nicht alle Privatpersonen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Für Unternehmen trifft dies aber in jedem Falle zu. Für die Steuererklärung dürfen nur amtliche Formulare verwendet werden. Eine handschriftliche oder formlose Einreichung ist nicht möglich. Seit dem Jahre 1999 kann die Steuererklärung auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden. Hierfür steht das ELSTER-Programm zur Verfügung.

Steuererklärung für Arbeitnehmer
Jeder Arbeitnehmer sollte sich genau informieren, ob und unter welchen Umständen er zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die das Ehegattensplitting nutzen, kommen um die Abgabe der Steuererklärung nicht herum, wenn für einen der beiden Partner die Steuerklasse 3 und für den anderen Partner in die Steuerklasse 5 eingetragen ist.
Gar nicht so selten tritt der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer nicht nur einen, sondern mehrere Arbeitgeber hat. Sofern es sich bei dem Nebenjob nicht um eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss die Steuerklasse 6 genutzt werden, die mit besonders hohen Abzügen verbunden ist. In der jährlichen Steuererklärung wird ein entsprechender Ausgleich vorgenommen. Der Bezug von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Hartz IV, Elterngeld oder Krankengeld entbindet ebenfalls nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Das Gleiche gilt für Rentner, die einen Nebenjob ausüben oder deren Jahreseinkommen über 16.000 EUR liegt.

Steuererklärung für Selbständige
Gewerbetreibende und Freiberufler sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn sie ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Unternehmer, die einen Jahresumsatz von bis zu 17.500 EUR erzielen, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer sind zwar von der Umsatzsteuer nicht aber von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung befreit. Sie müssen detailgenaue Angaben über die Art und den Umfang der von ihnen erzielten Einnahmen machen.

Einkommensteuer-Hauptformular und Anlagen
Das Hauptformular zur Einkommensteuererklärung ist für alle steuerpflichtigen Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Freiberufler identisch. Hier müssen Angaben zur Person, zum Unternehmen, zum Familienstand, zur Religion und zu ähnlichen Sachverhalten gemacht werden. Für Arbeitnehmer ist zusätzlich die Anlage N und die Anlage für private Vorsorgeaufwendungen bindend. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen andere Formulare als Arbeitnehmer oder Rentner ausfüllen. Nähere Auskünfte zu diesem Sachverhalt kann das örtliche Finanzamt geben.

(Letzte Aktualisierung: 14.10.2013)