Buchwertprivileg
Sachspenden juristischer Personen an steuerbegünstigte Stiftungen sind steuerlich begünstigt, da die sogenannten stillen Reserven, mithin der tatsächliche Wert der gespendeten Wirtschaftsgüter nicht zu versteuern ist.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)