Doppelstiftung
Als Doppelstiftung werden Strukturen aus zwei Stiftungen bezeichnet, welche gemeinsam Vermögen, in der Regel Unternehmen „verwalten“. Oftmals werden steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftung und nicht steuerbegünstigte (Familien-) Stiftungen kombiniert.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)