Startseite | Stichworte | Einnahme-Überschuss-Rechnung
https://www.etl-advision.de/stichworte/stiftungen/einnahme-ueberschuss-rechnung
Stiftungen

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten/Ausgaben wird als Einnahmen Überschussrechnung bezeichnet. Regelmäßig werden von Stiftungen jedoch Bilanzen erstellt. Diesbezüglich sind auch die Landesstiftungsgesetze zu beachten.

(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)