Einnahme-Überschuss-Rechnung
Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten/Ausgaben wird als Einnahmen Überschussrechnung bezeichnet. Regelmäßig werden von Stiftungen jedoch Bilanzen erstellt. Diesbezüglich sind auch die Landesstiftungsgesetze zu beachten.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)