Erbersatzsteuer
Familienstiftung unterliegen in Abständen von 30 Jahren der Erbersatzsteuer. Diese fingiert alle dreißig Jahre einen steuerpflichtigen Erbanfall.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)
Familienstiftung unterliegen in Abständen von 30 Jahren der Erbersatzsteuer. Diese fingiert alle dreißig Jahre einen steuerpflichtigen Erbanfall.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)