Fakultative Stiftungsorgane
Neben einem Vorstand, welcher zwingend gebildet werden muss, kann die Stiftung auch weitere Organe bilden (z.B. Beirat, Kuratorium).
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)
Neben einem Vorstand, welcher zwingend gebildet werden muss, kann die Stiftung auch weitere Organe bilden (z.B. Beirat, Kuratorium).
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