Gründung
Die Gründung der Stiftung erfolgt auf der Grundlage des sogenannten Stiftungsgeschäftes und durch Errichtung einer Satzung. Dabei sollten die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt einbezogen werden.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)
Die Gründung der Stiftung erfolgt auf der Grundlage des sogenannten Stiftungsgeschäftes und durch Errichtung einer Satzung. Dabei sollten die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt einbezogen werden.
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