Kooptation
Beschließt der Vorstand einer Stiftung selbst über seine Neubesetzung, wird dieser Vorgang als Kooptation bezeichnete.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)
Beschließt der Vorstand einer Stiftung selbst über seine Neubesetzung, wird dieser Vorgang als Kooptation bezeichnete.
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