Pflichtteil
Erben des Stifters können einen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Stiftung haben. Eine Enterbung durch Gründung der Stiftung ist nicht möglich.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)
Erben des Stifters können einen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Stiftung haben. Eine Enterbung durch Gründung der Stiftung ist nicht möglich.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)