Satzung
In der Satzung wird insbesondere der Zweck der Stiftung niedergelegt, das heißt aus ihr ergibt sich welche gemeinnützigen Ziele auf welche Weise verfolgt werden. Die Satzung kann nur mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht geändert werden.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)