Schenkungsteuer
Eine Zuwendung an die Stiftung unterliegt in der Regel nicht der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Allerdings kann es zu einer Nachbesteuerung kommen, wenn sich an den Rahmenbedingungen der Stiftung etwas ändert.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)