Vermögensanfall
Im Falle der Auflösung der steuerbegünstigten Stiftung muss das Vermögen derselben einer anderen genau bestimmten steuerbegünstigten Stiftung zugutekommen.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)
Im Falle der Auflösung der steuerbegünstigten Stiftung muss das Vermögen derselben einer anderen genau bestimmten steuerbegünstigten Stiftung zugutekommen.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)