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Stiftungen

Verwaltungskosten

Die Verwaltung insbesondere größerer Stiftung geht regelmäßig mit Kosten für Personal, Miete etc. einher. Dies ist steuerlich anerkannt aber zugleich begrenzt. Diese Verwaltungskosten sollen 50% der Stiftungseinnahmen nicht übersteigen.

(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)