Verwaltungskosten
Die Verwaltung insbesondere größerer Stiftung geht regelmäßig mit Kosten für Personal, Miete etc. einher. Dies ist steuerlich anerkannt aber zugleich begrenzt. Diese Verwaltungskosten sollen 50% der Stiftungseinnahmen nicht übersteigen.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)