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Stiftungen

Zeitnahe Mittelverwendung

Die Stiftung hat ihre Erträge zeitnahe für die Erfüllung Ihrer gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Der Gesetzgeber sieht eine Mittelverwendung in den auf die Mittelerzielung folgenden zwei Kalenderjahren vor. Zur Erfüllung konkreter Projekte können aber auch längerfristige Rücklagen gebildet werden.

(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)