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Überblick über die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge in der Einkommensteuer – Teil 3

Überblick über die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge in der Einkommensteuer – Teil 3
TAX-TIPP
11.03.2026 — zuletzt aktualisiert: 12.03.2026 — Lesezeit: 2 Minuten

Überblick über die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge in der Einkommensteuer – Teil 3

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Überblick über die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge in der Einkommensteuer – Teil 3

Das Einkommensteuergesetz enthält eine Vielzahl an Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen. Leider sind es so viele, dass selbst Expertinnen und Experten leicht den Überblick verlieren können. Deshalb geben wir Ihnen einen – selbstverständlich nicht abschließenden – Überblick.

In diesem TAX-TIPP stellen wir Ihnen die relevanten Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge zu folgenden Bereichen vor: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder, Eckdaten zum Einkommensteuertarif sowie Tarifermäßigungen.

Im vorletzten TAX-TIPP vom 12.02.2026 haben wir Ihnen die Beträge zum Thema „Arbeitslohn“ vorgestellt. In Teil 2 vom 26.02.2026 folgten die Beträge zu „Werbungskosten und Betriebsausgaben“.

Vielleicht ist auch für Sie der eine oder andere interessante Betrag dabei. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich jeweils um Jahresbeträge. 

Heute: Die dritte Gruppe

Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen

  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36,00 €
  • Unterhaltsleistungen: 13.805,00 €
  • Unterhalts- und Ausbildungskosten (sofern kein Anspruch auf Kindergeld besteht, mit Nachweis): max. 12.348,00 €
  • Behinderten-Pauschbetrag: bis zu 7.400,00 €
  • Pflege-Pauschbetrag: bis zu 1.800,00 €
  • Berufsausbildung: 6.000,00 €
  • Schulgeld für Privatschulen: 30 % des Entgelts, max. 5.000,00 €

Kinder (Beträge in Euro)

  • Kindergeld pro Kind: 259,00 €
  • Kinderfreibetrag:
    • Betrag je Elternteil: 3.414,00 €
  • Betreuungsfreibetrag:
    • Betrag je Elternteil: 1.464,00 €
  • Kinderbetreuungskosten: 80 % der Kosten, max. 4.800,00 €
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:
    • für das erste Kind: 4.260,00 €
    • für jedes weitere Kind: 240,00 €
  • Ausbildungsfreibetrag: 1.200,00 €

Eckdaten zum Einkommensteuertarif

  • Grundfreibetrag: steuerfrei bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348,00 €
  • Progressionsbereich: ab Überschreiten des Grundfreibetrags, beginnend mit einem Eingangssteuersatz von 14 % (ansteigend)
  • Spitzensteuersatz: 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879,00 €
  • Reichensteuersatz: 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826,00 €
  • Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags
    • Einzelveranlagung: 1.000,00 €
    • Zusammenveranlagung: 2.000,00 €

Tarifermäßigungen

  • Haushaltshilfe bei geringfügiger Beschäftigung: 20 % der Kosten, max. 510,00 €
  • Versicherungspflichtiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen: 20 % der Kosten, max. 4.000,00 €
  • Handwerksleistungen: 20 % der Kosten, max. 1.200,00 €

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Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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