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ETL ADVISION – Steuerberater für Krankenhäuser

Chancen durch Umstrukturierung nutzen

Die komplexen Strukturen von Kliniken stellen besondere Herausforderungen an die Beratungsleistung. Ob Ausgliederung, Rechtsformwechsel, Umwandlung, Verschmelzung, Kooperationsvorhaben oder Privatisierung – organisatorische Veränderungen bzw. Umstrukturierungen sind für den dauerhaften Erfolg einer Einrichtung häufig unumgänglich.

Das Steuerrecht der Krankenhäuser und insbesondere auch die oft sehr kasuistischen Einzelfallregelungen unterschiedlicher Finanzbehörden erfordern dabei ein stets hochaktuelles Wissen. Zudem stehen Träger von Krankenhäusern zunehmend unter dem Druck steuerlicher Prüfungen, und restriktive Auslegungen der steuerlichen Privilegierungen für Krankenhäuser durch die Finanzbehörden haben wachsende finanzielle Belastungen zur Folge. Den Häusern machen insbesondere Fragen zur Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Grundsteuerbefreiung zu schaffen.

Neue Erlasse und Verfügungen sowie Urteile – vor allem des Europäischen Gerichtshofes – zu Fragen des Umsatzsteuerrechts sorgen für Verunsicherung in den Krankenhausverwaltungen. Bei öffentlich-rechtlichen und frei-gemeinnützigen Trägern verursacht das Gemeinnützigkeitsrecht zusätzliche Probleme. Private Träger kämpfen mit steuerlichen Bilanzierungsfragen und mit den Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts.

Wir begleiten Sie bei der steueroptimierten Gestaltung: Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhaus­behandlungen und von ärztlichen Heilbehandlungen sowie den damit eng verbundenen Umsätzen, Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Tatbeständen, umsatzsteuerliche Organschaft bei Konzern­strukturen, Besonderheiten des EU-Binnenmarktrechtes, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, steuerliche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung für Betriebe gewerblicher Art, Satzungsanforderungen und tatsächliche Geschäftsführung im Rahmen der Gemeinnützigkeit, Lohnsteuerfragen, z. B. bei dienstvertraglich eingeräumten Liquidationsrechten oder Beteiligungsvergütungen der Chefärzte oder bei der verbilligten Abgabe von Medikamenten und anderen Waren sowie von Speisen an Krankenhausmitarbeiter.


„Ich empfehle ETL ADVISION, weil ich immer aktuelle branchenspezifische Informationen erhalte.“

  • Dr. med. Benedict Cordt


Steuerrechtliche Informationen

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