(Un-)Ruhestand mit Steuervorteil - Begünstigt weiterarbeiten
Ärztezeitung Sonderbeilage | Steuern & Recht Spezial 2026
Der Abschied von der eigenen Praxis fällt nicht jedem leicht. Wer nach der Übergabe noch einige Stunden weiterarbeiten, vertraute Patienten begleiten oder den Nachfolger unterstützen möchte, kann den Ruhestand schrittweise beginnen. Seit 2026 macht die Aktivrente dieses Modell für Altersrentner auch steuerlich interessanter.

