Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Heilmittelbranche
Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Heilmittelbranche
Stand Februar 2023
Was zu beachten ist
Die vielen Fragen Anfang 2023 von Physiotherapeuten, Logopädinnen und Ergotherapeuten in den ETL ADVISION-Steuerkanzleien zu dem Thema „Digitalisierung“ sind auffallend. Zumal die „Einführung der Telematikinfrastruktur“ die Leistungserbringer bisher nicht sehr beschäftigt hat. Für Physiotherapeuten z. B. ist die Teilnahme noch freiwillig. Ergotherapeuten oder Logopädinnen sind noch gänzlich außen vor. Andere Gesundheitsfachberufe wie die Ärzte sind dagegen schon verpflichtend eingebunden. Das wird auch für die Heilmittelerbringer bald so sein. Dann wird auch die Kostenerstattung für die Heilmittelerbringer für die notwendigen Investitionen greifen.
Der Sachstand
Die TI bildet die Datenautobahn im Gesundheitswesen ab und soll für den sicheren Austausch von Patienten-relevanten Informationen zwischen den an der Versorgung beteiligten Akteuren wie Ärzte, Heilmittelerbringer oder Krankenkassen sorgen. Für diese Vernetzung stehen auch KIM und TIM. KIM steht für die Kommunikation im Medizinwesen und beschreibt den heutigen E-Mail-Verkehr. Mit TIM (TI-Messenger) soll die Kommunikation analog, z. B. Whatsapp über Smartphones und Tablets, noch leichter fallen, gewährleistet jedoch im Vergleich zu herkömmlichen Messenger-Anbietern eine ungleich höhere Datenschutzsicherheit. Weitere „Instrumente“ der TI sind die E-Verordnung und Leistungsnachweis sowie die elektronische Patientenakte (ePA).
Fachanwendungen Heilmittel
- Die elektronische Patientenakte (ePA): Der Patient entscheidet, was in seiner Akte gespeichert wird. Hier geht es neben den Gesundheitsdaten auch um die Behandlungshistorie.
- Zugriff des Heilmittelerbringers auf die ePA bereits vor der ersten Behandlung.
- Austausch des Therapieberichtes mit dem Arzt über den gesicherten elektronischen Weg.
- Änderung der Behandlung auf Grund der ärztlichen Verordnung in direkter Rücksprache mit dem Arzt.
Quelle: opta data
Wer ist schon angeschlossen?
- Ärzte verpflichtend
- Apotheken mit dem eRezept seit 01. September 2022 verpflichtend
- Pflege: ab 2024
- Physiotherapeuten freiwillig seit 2021, ab 2026 alle Heilmittelerbringer verpflichtend
TI-ready? (Zugang zur TI)
Die wichtigsten Hard- und Software-Komponenten für einen TI-Anschluss auf einem Blick:
- E-Health Kartenterminal
- mobile Kartenterminals
- Konnektor
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
- Elektronische Institutionskarte (SMC-B)
- VPN-Zugang (d.h. Zugang zu einem sogenannten virtuellen privaten Netzwerk)
- Praxisverwaltungssystem
Und jetzt kommt Ihr Steuerberater ins Spiel | Die (Re-)Finanzierung
Die Heilmittelerbringer erhalten von der G-KV zwei Kostenpositionen refinanziert:
- 629,00 € für technische Ausstattung und Einrichtung (einmalig)
- 315,28 € für laufende Betriebskosten (quartalsweise)
Ihr Steuerberater kann Ihnen Tipps geben, wann Sie am besten welche Investition wie vornehmen, um nicht über Gebühr in Vorkasse gehen zu müssen.
Tipp:
Um herauszubekommen, wie offen das Praxisumfeld zu der TI steht, können Sie schon einmal testen:
- Ihre Mitarbeiter beantragen selbst einmal die ePA und sehen, wo hier die besonderen Anforderungen bestehen.
- Bitten Sie Ihre Patienten, bei ihrem Arzt die Behandlungsdokumentation hochladen zu lassen. Die Reaktion der MFA zeigt dann den Stand der TI in den Arztpraxen.
- Fragen Sie auch bei den verordnenden Ärzten selber nach, wie diese zur TI stehen.
- Beantragen Sie den elektronischen Heilberufeausweis im Servicekonto.nrw.
Webinar: Die Telematikinfrastruktur im Heilmittel-Sektor – wann nehmen wir endlich Fahrt auf?
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Mehr InformationenJanine Peine
Steuerberaterin
Fachberaterin für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
Mail: etl-advision@etl.de
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