Minijobs werden für Arbeitgeber teurer
Höhere Sozialversicherungsabgaben und Pauschsteuer
Minijobber gehören in vielen Praxen und Apotheken fest zum Team. Ab 2027 steigen Mindestlohn und Verdienstgrenze. Zugleich ändern sich für gewerbliche Minijobs die Arbeitgeberabgaben. Weitere Änderungen sind geplant. Verträge, Stundenumfang und Personalkosten gehören deshalb auf den Prüfstand.
Mindestlohn und Minijobgrenze steigen
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Stunde. Die Minijobgrenze erhöht sich dadurch automatisch von 603 Euro auf 633 Euro im Monat. Damit können wie bisher 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn gearbeitet werden. Bestehende Arbeitsverträge sollten geprüft werden. Ist ein konkreter Stundenlohn vereinbart, muss er ab Januar 2027 mindestens auf 14,60 Euro steigen. Bei festem Monatslohn oder fester Arbeitszeit müssen Stundenlohn, Monatsverdienst und Arbeitszeit zusammenpassen. Wird die Minijobgrenze überschritten, kann die Beschäftigung in den sozialversicherungspflichtigen Midijob wechseln. Erforderliche Anpassungen sollten daher rechtzeitig vorgenommen werden.
Befreiung von der Rentenversicherung kann aufgehoben werden
Minijobber sind zwar grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich davon aber befreien lassen. Seit 1. Juli 2026 können Minijobber eine früher beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben. Der Antrag erfolgt beim Arbeitgeber und gilt für alle gleichzeitig ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen. Eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist während eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses danach nicht möglich. Bei einer späteren Beschäftigung kann wieder neu entschieden werden. Das gilt auch bei einer Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber, wenn tatsächlich ein neues Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Für alle gleichzeitig bestehenden Minijobs kann aber nur eine einheitliche Entscheidung getroffen werden.
Höherer Krankenversicherungsbeitrag trifft den Arbeitgeber
Für Arbeitgeber steigt der Beitrag zur Krankenversicherung von Minijobs ab 2027. Der pauschale Beitrag von derzeit 13 Prozent richtet sich künftig nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (2,9 Prozent in 2026). Der komplette Beitrag ist vom Arbeitgeber zu tragen. Beim Minijobber wird nichts zusätzlich abgezogen. Sein Netto bleibt dadurch unverändert.
Weitere Arbeitgeberkosten sind geplant
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht zudem einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent auf Minijobentgelte vor. Auch diesen Beitrag soll der Arbeitgeber vollständig tragen. Die Kinderzahl spielt für diesen pauschalen Beitrag keine Rolle. Der Pauschalbeitrag fällt allerdings nur für gesetzlich krankenversicherte oder familienversicherte Minijobber an, nicht für privat Krankenversicherte. Der Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht außerdem vor, die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben.
Was zwei Minijobber zusätzlich kosten könnten
Bei zwei Minijobbern mit jeweils 40 Stunden im Monat ergeben sich auf das Jahr gerechnet folgende Mehrkosten: Allein durch den höheren Mindestlohn steigen die Lohnkosten 2027 um 672 Euro und die pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung +um rund 101 Euro im Jahr. Unterstellt man für 2027 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 2,9 Prozent, steigt der Krankenversicherungsaufwand um rund 718 Euro jährlich. Kommen auch der geplante Pflegeversicherungsbeitrag (3,6 Prozent) und die höhere Pauschsteuer (5 Prozent), wären es insgesamt rund 2.429 Euro Mehrkosten im Jahr. Die Lohnnebenkosten würden von 30 Prozent auf 41,1 Prozent steigen, wobei die Umlagen zur Sozialversicherung sowie die Unfallversicherungsbeiträge noch nicht berücksichtigt wurden.
Auch der Minijob selbst steht zur Diskussion
Die Rentenkommission empfiehlt sogar, die Sonderregeln für Minijobs weitgehend abzuschaffen. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Ob die Bundesregierung diesen Vorschlag umsetzt, ist offen.
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