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Neue Bundesregierung will mit Investitionen die Wirtschaft stärken

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12.06.2025 — Lesezeit: 4 Minuten

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Neue Bundesregierung will mit Investitionen die Wirtschaft stärken

Kanzler Friedrich Merz und sein Kabinett wollen laut Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ übernehmen. Dafür wurde ein Investitionsbooster angekündigt. Die Bundesregierung hat nun einen ersten Gesetzentwurf für ein „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt. Steuerliche Abschreibungen sollen Unternehmen zu höheren Investitionen anregen und damit die Wirtschaft stärken.

Degressive Abschreibung wieder möglich

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die – erneut zeitlich begrenzte – Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Regierung erhofft sich von den verbesserten Abschreibungsbedingungen eine Erhöhung der Rentabilität von Investitionen und eine Stärkung der Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition.

Die degressive Abschreibung soll für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Der dabei anzuwendende Prozentsatz soll höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.

Eine so hohe degressive Abschreibung war letztmalig für 2006 und 2007 angeschaffte bzw. hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich. Die in den letzten Jahren ansetzbaren Prozentsätze lagen darunter. Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2023 angeschafft oder hergestellt wurden, durfte der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind, durfte der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Zweifache der linearen Abschreibung betragen und 20 Prozent nicht übersteigen.

Übersicht degressive Abschreibung
Übersicht über die degressive Abschreibung in den Jahren 2020 – 2027

Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Neu eingeführt werden soll eine spezielle Abschreibung für reine Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 neu angeschafft werden. Sie soll für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Fahrzeugklasse gelten und damit neben Personenkraftwagen insbesondere auch Elektronutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse begünstigen.

Im Jahr der Anschaffung ist eine Abschreibung in Höhe von 75 Prozent möglich, 10 Prozent im ersten darauffolgenden Jahr, jeweils 5 Prozent im zweiten und dritten darauffolgenden Jahr, 3 Prozent im vierten darauffolgenden Jahr und 2 Prozent im fünften darauffolgenden Jahr. Eine Kumulierung mit Sonderabschreibungen und ein Wechsel der Abschreibungsart sind nicht zulässig.

Begünstigte Privatnutzung von Elektrofahrzeugen auch für höherpreisige Autos

Doch nicht nur mit einer gesonderten Abschreibung soll die Elektromobilität gefördert werden. Bei reinen E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031angeschafft wurden, ist für die Berechnung der Nutzungsentnahme der Bruttolistenpreis nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn dieser nicht mehr als 70000 Euro beträgt. Die Regierung plant, für die Besteuerung der Nutzungsentnahme den Höchstwert des Bruttolistenpreises von 70.000 Euro auf 100.000 Euro anzuheben. Dieser soll erstmals für Kraftfahrzeuge anzuwenden sein, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden. Somit können auch Unternehmer mit höherpreisigen Betriebsfahrzeugen von der geringeren Nutzungsentnahme profitieren. Die Regelung soll analog für Arbeitnehmer bei Überlassung eines Dienstfahrzeugs Anwendung finden.

Körperschaftsteuer soll sinken

Schon im Koalitionsvertrag wurde die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent angekündigt. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Steuersatz von 15 Prozent weiterhin bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2027 gelten. Erst ab 2028 wird er jährlich um 1 Prozent verringert, bis er 2032 dann 10 Prozent beträgt.

Jahr Körperschaftsteuersatz
bis 2027 15 Prozent
2028 14 Prozent
2029 13 Prozent
2030 12 Prozent
2031 11 Prozent
2032 10 Prozent

Thesaurierungsbesteuerung wird verringert

Aber nicht nur Kapitalgesellschaften sollen von Steuersenkungen profitieren. Der Anteil des Gewinns aus einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil, den der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr nicht entnommen hat, soll auf Antrag nicht dem (höheren) persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen, sondern lediglich einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz für Gewinneinkünfte soll in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent sinken. Bis einschließlich 2027 bleibt es bei einem Steuersatz von 28,25 Prozent, in den Jahren 2028 und 2029 beträgt dieser 27 Prozent, für die Jahre 2030 und 2031 jeweils 26 Prozent und ab dem Jahr 2032 dann 25 Prozent.

Ausblick

Nicht im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten sind die angekündigten Regelungen zur Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung, die dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale oder auch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie. Welche dieser Vorhaben im vorliegenden Gesetzentwurf aber auch aus dem Koalitionsvertrag letztlich verabschiedet werden, bleibt weiterhin abzuwarten. Der Bundesrat wird am 13. Juni 2025 erstmals über den Gesetzentwurf beraten.

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