Startseite | Aktuelles | Steuertipp zum 1. Dezember

Steuertipp zum1. Dezember

Umweltbonus noch 2022 sichern
Steuertipps
01.12.2022 — zuletzt aktualisiert: 02.12.2022

Steuertipp zum1. Dezember

Umweltbonus noch 2022 sichern

Elektromobilität wird schon seit Jahren mit einem Umweltbonus gefördert. Diesen soll es zwar für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge auch 2023 geben. Doch für Plugin-Hybride läuft die Förderung Ende 2022 aus. Zudem soll der Umweltbonus ab dem 1. September 2023 für Unternehmer total entfallen. Wer die Anschaffung eines Elektroautos für sein Unternehmen plant, sollte daher schnell handeln, denn für die Förderung ist das Datum des Förderantrags maßgeblich. Dieser kann jedoch erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten ist der 31. August 2023 schneller da, als man denkt. Hinzu kommt, dass die Fördermittel im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden und die Förderung endet, wenn diese Mittel ausgeschöpft sind.

Tipp: Seit dem 1. Januar 2022 können alle Halter von reinen Elektrofahrzeugen für die eingesparten Emissionen die Treibhausgasminderungs-Prämie (THG-Prämie) beantragen. Lassen Sie sich diese zusätzliche Einnahme nicht entgehen und beantragen Sie bis zum 28. Februar 2023 die Prämie für die THG-Quote für 2022.

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel