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Veröffentlichung
31.01.2022

Tarifpflicht in der Pflege – Wie sich Pflegeeinrichtungen richtig darauf vorbereiten

StBin Olga Günzel, ETL ADVISITAX Mahlsdorf in CAREkonkret, 01/2022

Tarifpflicht in der Pflege – Wie sich Pflegeeinrichtungen richtig darauf vorbereiten
Der Countdown läuft. Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) dürfen ab 1. September 2022 nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die ihren angestellten Pflege- und Betreuungskräften Entlohnungen zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart sind.

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