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Startseite | Aktuelles | TAX-TIPP – Steuerbriefing am Donnerstag – TIPP 31

TAX-TIPP
03.07.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP präsentieren wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So holen Sie mit wenig Aufwand mehr aus Ihrer Steuererklärung heraus!

Heutiges Thema: Steuertipps für angestellte Ärzte – Einkommensteuer 2024 einfach erklärt (Teil II: Werbungskosten)

Heute geht’s um das Thema Werbungskosten und welche beruflich bedingten Ausgaben Sie steuerlich absetzen können.

Je mehr Kosten Sie geltend machen können, desto geringer fällt Ihre Einkommensteuerbelastung aus. Automatisch wird eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro berücksichtigt. Wenn Sie mehr abziehen können, müssen Sie dies dem Finanzamt nachweisen (Rechnung im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit).

Wenn Sie weniger Kosten haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die Pauschale wird automatisch angesetzt.

 

Grundsätzlich gilt: Was beruflich veranlasst ist und nicht vom Arbeitgeber erstattet wurde, kann geltend gemacht werden.

  • Arbeitsweg (Pendlerpauschale)
  • Fachbücher und Fachzeitschriften
  • Beiträge für Ärztekammer und Zahnärztekammer
  • Verbandsbeiträge für Hartmannbund, Hausärzteverband etc.
  • Reisekosten (beruflich, z. B. zu Fortbildungen, Kongresse, Konferenzen)
  • Umzugskosten und „doppelte Haushaltsführung“
  • Kontoführungsgebühren (16 Euro)
  • Homeoffice-Pauschale (bis 1.260 Euro)
  • Kosten für ein Arbeitszimmer (unter engen Voraussetzungen)
  • Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Regal
  • Bewerbungskosten

 

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.

Die nächsten TAX-TIPPs dieser Serie lesen Sie am 17. und am 31. Juli  2025 – alle zwei Wochen donnerstags.

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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