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Steueränderungsgesetz 2025

Steueränderungsgesetz 2025
TAX-TIPP
18.12.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Steueränderungsgesetz 2025

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Steueränderungsgesetz 2025

Der Bundestag hat am 04.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen – das ist für den 19.12.2025 geplant. Wenn der Bundesrat zugestimmt hat, können wir im Jahr 2026 mit kleinen Steuererleichterungen rechnen:

  1. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle wird ab 2026 erhöht. Im Jahr 2026 können bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden – bisher war das erst ab dem 21. Entfernungskilometer möglich.
  1. Der bereits in den Medien viel diskutierte Umsatzsteuersatz für Speisen wird für Restaurants, Bäckereien und bestimmte Caterer von 19% auf 7% reduziert – Getränke sind davon allerdings ausgenommen.
  1. Der Übungsleiterfreibetrag wird von 3.000 EUR auf 3.300 EUR erhöht. Das ist für die Herzsportgruppen-Übungsleiter von Ihnen eine kleine Verbesserung.
  1. Wer von Ihnen in den Neubau von Mietwohnungen investiert, kann weiterhin eine Sonderabschreibung nutzen. Während Unternehmer wie bisher dabei prüfen müssen, ob die EU-Höchstgrenze für Beihilfen eingehalten wird, gilt diese nicht für private Vermieter.
  1. Für Betriebsveranstaltungen wird es eine Klarstellung zur „Pauschalierung“ geben. Die Pauschalierung steht zukünftig nur zu, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Aber wichtig für Sie: es bleibt bei den zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr mit den 110 EUR je Betriebsveranstaltung.
  1. In dem Steueränderungsgesetz 2025 sind aber auch „Randthemen“ geregelt, wie beispielsweise:
  • der E-Sport ist ab 2026 gemeinnützig,
  • die Prämienzahlungen der Deutschen Sporthilfen für Medaillengewinner bei Olympischen und Paralympischen Spielen sollen von der Einkommensteuer befreit werden,
  • die Gewerkschaftsbeiträge können einkommensteuerlich zusätzlich zu dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag angesetzt werden und
  • die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien wurden verdoppelt

Vielleicht ist bei den oben genannten geplanten Steueränderungen für den einen oder anderen von Ihnen etwas „dabei“ – für alle anderen „funktioniert“ es sicher beim nächsten Mal.

Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Fest und einen guten Rutsch in das Jahr 2026!

Bleiben Sie gesund!

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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