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Verluste des Versorgungswerkes der Berliner Zahnärztekammer

Was können wir daraus lernen?

Verluste des Versorgungswerkes der Berliner Zahnärztekammer
TAX-TIPP
30.12.2025 — Lesezeit: 3 Minuten

Verluste des Versorgungswerkes der Berliner Zahnärztekammer

Was können wir daraus lernen?

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Verluste des Versorgungswerkes der Berliner Zahnärztekammer – was lernen wir daraus?

Das ist für viele von uns ein Albtraum: Wir sparen für die Rente, aber wenn der Moment kommt, in dem wir auf das Geld angewiesen sind, ist entweder gar nichts oder viel zu wenig in der Rentenkasse oder dem Versorgungswerk, um uns eine ausreichende Rente zu ermöglichen.

Besonders ärgerlich wird es, wenn sich herausstellt, dass beim Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte möglicherweise nicht ordentlich mit dem Geld der Zahnärzte umgegangen wurde.

Hinterher ist man immer schlauer, aber welche Lehren können wir für die Zukunft daraus ziehen?

Ein wichtiger Punkt ist sicher, dass wir nicht nur auf eine einzige Form der Altersvorsorge setzen sollten, sondern uns breiter aufstellen müssen.

Können Zahlungen für die Altersvorsorge in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden?

Ja, seit 2023 können Zahlungen für die Altersvorsorge zu 100 % als Ausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für 2025 können beispielsweise alleinstehende Steuerzahler bis zu 27.566 EUR als Altersvorsorgeaufwendungen ansetzen, während verheiratete Paare sogar das Doppelte, also 55.132 EUR, steuerbegünstigt ansetzen können.

Welche Zahlungen für die Altersvorsorge sind einkommensteuerlich begünstigt?

Neben den Zahlungen an die Versorgungswerke können auch zusätzlich folgende Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt werden:

  • Zahlungen für eine freiwillige Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung Bund (das ist die „normale“ staatliche Rentenversicherung) oder
  • Beiträge für sogenannte „Rürup-Rente-Versicherungen“. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass es sich bei diesen Versicherungen um private Unternehmen handelt, die eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen.

Wie geht es mit dem Berliner Versorgungswerk für Zahnärzte weiter?

Nun steht die Frage im Raum, ob die Allgemeinheit für die Verluste des Berliner Versorgungswerks für Zahnärzte aufkommen sollte.

Ein Argument dafür ist sicherlich, dass Zahnärzte eine wirtschaftlich wichtige Berufsgruppe in der Region darstellen und die Probleme beim Versorgungswerk zu einer starken Verunsicherung der Zahnärzte führen – verbunden mit einem Nachfragerückgang!

Ein weiteres Problem ist, dass eine unbefriedigende Lösung dazu führen könnte, dass junge Zahnärzte die Region verlassen, was langfristig zu einem Mangel an Fachkräften führen würde.

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Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2026!

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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