ÜBER UNS
LEISTUNGEN
BRANCHEN
AKTUELLES
KARRIERE
Startseite | Aktuelles | TAX-TIPP – Steuerbriefing am Donnerstag – TIPP 50
Planen Sie größere Investitionen in Ihrer Praxis?
Ein neuer Behandlungsstuhl, ein DVT-Gerät, ein Ultraschallgerät oder die Modernisierung Ihrer Praxis-IT?
Planen Sie größere Investitionen in Ihrer Praxis?

Planen Sie größere Investitionen in Ihrer Praxis?

Ein neuer Behandlungsstuhl, ein DVT-Gerät, ein Ultraschallgerät oder die Modernisierung Ihrer Praxis-IT?

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Planen Sie größere Investitionen in Ihrer Praxis?

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Sie bereits vor der Anschaffung bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd geltend machen. Das senkt Ihre Einkommensteuer im laufenden Jahr spürbar.

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag:

  • Gewinngrenze: Gewinn im Wirtschaftsjahr der Bildung max. 200.000 EUR!
  • Investitionsfrist: Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen!
  • Betriebliche Nutzung: mindestens 90 %!
  • Höchstbetrag: Insgesamt max. 200.000 EUR an gebildeten IAB je Betrieb! 

Beispiel:

Dr. Jule plant die Anschaffung eines DVT-Geräts für 120.000 EUR – der tatsächliche Kauf findet zwei Jahre später statt. Ihr voraussichtlicher Gewinn im Jahr 2025 beträgt 180.000 EUR.

Geplante Anschaffungskosten: 120.000 EUR
IAB (50 % vorab als Betriebsausgabe): – 60.000 EUR

Gewinn vor IAB: 180.000 EUR
Gewinn nach IAB: 120.000 EUR

Einkommensteuerersparnis im Jahr der Planung: 25.200 EUR

Wichtig: Im Jahr der Anschaffung wird der IAB gewinnerhöhend hinzugerechnet. Gleichzeitig werden die Anschaffungskosten um bis zu 50 % gemindert.

👉 Die Abschreibung erfolgt somit nur noch auf Basis von 60.000 EUR statt 120.000 EUR.

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.