Umsatzsteuerfreiheit bei stationären Leistungen
Hartmannbund Magazin | Januar 2026
Kurzaufenthalte, Übernachtungen, stationäre Eingriffe – immer mehr Kliniken bewegen sich in einem Bereich, der medizinisch sinnvoll, steuerlich aber riskant ist. Denn für die Umsatzsteuerfreiheit ist entscheidend, ob die Leistungen unter Bedingungen erbracht werden, die mit zugelassenen Krankenhäusern sozial vergleichbar sind. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt, wie streng diese Voraussetzungen geprüft werden.
