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Veräußerung von Fahrzeugen ambulanter Pflegeeinrichtungen

Pkw-Verkäufe sind gewerbesteuerfrei

Veräußerung von Fahrzeugen ambulanter Pflegeeinrichtungen
Aktuelles
12.12.2025 — Lesezeit: 3 Minuten

Veräußerung von Fahrzeugen ambulanter Pflegeeinrichtungen

Pkw-Verkäufe sind gewerbesteuerfrei

In der ambulanten Pflege ist Mobilität der Schlüssel zum Erfolg. Pflegeeinrichtungen benötigen nicht nur qualifizierte Mitarbeiter, sondern auch einen Fuhrpark, um die Pflegepersonen in ihren Wohnungen zu versorgen. Dabei haben die Pflegeunternehmen die Wahl zwischen Leasing und Kauf. Was für die jeweilige Pflegeeinrichtung die beste Wahl ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig

Werden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen einer Pflegeeinrichtung veräußert, muss der daraus resultierende Gewinn versteuert werden. Wenn gekaufte Pkw wieder verkauft werden, stellt sich jedoch eine besondere Frage: Sind die regelmäßig erzielten Gewinne aus der Veräußerung der gebrauchten Pkw von der Gewerbesteuer befreit oder handelt es sich dabei um eine gewerbesteuerpflichtige Betriebseinnahme? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesfinanzhof (BFH).

Gewinne ambulanter Pflegeeinrichtungen können gewerbesteuerfrei sein

Gewinne aus dem Betrieb von Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind gewerbesteuerfrei, wenn mindestens 40 % der Leistungen von Sozialversicherungsträgern oder Sozialhilfeträgern übernommen werden. Die Befreiung gilt allerdings nur für die Gewinne, die aus dem Betrieb der Pflegeeinrichtung selbst erzielt werden. Das umfasst Leistungen, die unmittelbar gegenüber den pflegebedürftigen Personen erbracht werden. Nicht befreit sind Gewinne aus Tätigkeiten, die nicht unmittelbar dem Betrieb der Pflegeeinrichtung dienen. Das kann z. B. beim Verkauf von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen der Fall sein.

Finanzamt: Pkw-Verkäufe sind gewerbesteuerpflichtig

Geklagt hatte eine GmbH, die eine ambulante Pflegeeinrichtung betreibt. Die GmbH hatte Pkw ihrer Fahrzeugflotte veräußert, die für die Pflegeeinsätze genutzt worden waren. Das Finanzamt behandelte die Veräußerungsgewinne als gewerbesteuerpflichtig und nur Verluste als begünstigt.

Finanzgericht: Pkw-Verkäufe sind gewerbesteuerfrei

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg vertritt dagegen die Auffassung, dass die Erträge aus der Veräußerung der Pkw gewerbesteuerbefreit sind. Das FG begründete seine Entscheidung damit, dass es sich um Erträge „aus dem Betrieb“ der Pflegeeinrichtung handelt. Für einen ambulanten Pflegedienst sind Dienstfahrzeuge zwingend erforderlich. Der Verschleiß der Fahrzeuge erzwingt ihren regelmäßigen Austausch – typischerweise durch Veräußerung. Diese Veräußerung ist daher untrennbar mit der Tätigkeit des Pflegebetriebes verbunden. Zudem ist der Veräußerungserlös auch mit der zuvor in Anspruch genommenen, gewerbesteuerfrei behandelten Abschreibung. Jetzt muss der BFH entscheiden, wer Recht hat.

Unmittelbarer Funktionsbezug entscheidend

Sonstige betriebliche Erträge ohne unmittelbaren Funktionsbezug zum Pflegebetrieb bleiben nach wie vor gewerbesteuerpflichtig. Das sind insbesondere Erträge aus:

  • der Personalgestellung an Dritte (z. B. Altenheime, Kliniken),
  • wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht dem eigentlichen Pflegezweck dienen (z. B. Vermietung und Verpachtung, Nebenleistungen an Dritte),
  • Werbe-, Sponsoring- oder Kooperationseinnahmen (z. B. Banner, Firmenkooperationen) oder
  • dem Verkauf sonstiger Gegenstände, die nicht dem begünstigten Betrieb dienten.

Tipp: Prüfen Sie bei allen Leistungen, ob sie unmittelbar dem Betrieb der Pflegeeinrichtung dienen. Werden Pflege-Pkw Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung überlassen, ist von einer auch außerbetrieblichen Nutzung auszugehen. Die Nutzung kann jedoch als betrieblich veranlasst und unmittelbar dem Pflegebetrieb zuzurechnen sein, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug neben den Pflegeeinsätzen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Pflegedienst nutzen darf, um den Pflegeeinsatz schneller und flexibler zu ermöglichen.

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