Startseite | Pflegegründung – Buchführung

Organisation

Buchführung

Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Durch sie werden sämtliche Geschäftsvorfälle erfasst. Sie dokumentiert also alle unternehmerischen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen. Dazu gehören die Aufwendungen (Ausgaben) und die Erträge (Einnahmen). Die Finanzbuchhaltung umfasst alle in der Pflegeeinrichtung vorhandenen Bankkonten, Bargeschäfte, Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen und bietet so einen Gesamtüberblick über den wirtschaftlichen Erfolg der Pflegeeinrichtung. Aus der Finanzbuchhaltung wird nach Ablauf des Jahres der Jahresabschluss erstellt.

Die Finanzbuchhaltung ist von großer Bedeutung für die wirtschaftlichen Entscheidungen zur Steuerung der Pflegeeinrichtung. Außerdem ist dringend darauf zu achten, dass die Finanzbuchhaltung den steuerrechtlichen Vorgaben zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Pflegeeinrichtungen sollten die Buchführung nach der Pflegebuchführungsverordnung aufbauen. Sie gibt spezifische und verbindliche Regeln für das Rechnungswesen in sozialen Einrichtungen vor, wie auch eine Kosten- und Leistungsrechnung für zugelassene Pflegeeinrichtungen.

 

Sie haben Fragen und wünschen ein kostenloses Erstgespräch?

Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur Gründung eines Pflegedienstes.