Steuern und Recht
Finanzamt
Das Finanzamt ist über die Gründung durch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu informieren. Der Fragebogen enthält verschiedene Fragen zur Gründung der Pflegeeinrichtung, wie z. B. die Rechtsform, den genauen Tätigkeitsbereich, eine mögliche Umsatzsteuerpflicht oder Gewerbeanmeldung, Bankverbindung und einiges mehr. Auch eine erste Umsatz- und Gewinnschätzung ist vorzunehmen. Die Angaben sind sowohl für das Pflegeunternehmen als auch für Sie persönlich zu machen. Nur mit diesem Fragebogen erteilt das Finanzamt eine Steuernummer für das Pflegeunternehmen, unter der dann auch die Steuererklärungen abzugeben sind. Der genaue Fragebogen ist je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich (z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH).
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Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur Gründung eines Pflegedienstes.