Team
Fortbildungen
Fachliche Qualifikationen: Das Sozialgesetz gibt vor, dass nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation einen ambulanten Pflegedienst leiten dürfen (§ 71 SGB XI).
Das heißt, Sie brauchen eine Ausbildung zur Pflegefachperson. Zudem müssen Sie innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre lang in deinem Ausbildungsberuf gearbeitet haben. Darüber hinaus ist eine Weiterbildung für leitende Positionen Pflicht: Erfolgreich absolvierter Ausbildungslehrgang zur Pflegedienstleitung (PDL) mit einem Mindestumfang von 460 Stunden, oder ein vergleichbares Studium (z.B. Pflegemanagement). Sollten Sie die gesetzlich vorgeschriebene PDL-Ausbildung selbst nicht vorweisen können, könnten Sie einen Pflegedienst gründen, müssten aber eine verantwortliche Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung mit der erforderlichen Qualifikation einstellen.
Kaufmännisches KnowHow: Sie tragen die Verantwortung für Ihre Patientinnen und Mitarbeiterinnen, aber auch für die Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit Ihres Pflegedienstes. Ratsam ist es sich bereits vor der Gründung zu dem nötigen betriebswirtschaftlichen KnowHow weiterzubilden.
Sie haben Fragen und wünschen ein kostenloses Erstgespräch?
Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur Gründung eines Pflegedienstes.