Organisation
Software / Klientenverwaltung
Um ihre erbrachten Leistungen gegenüber den Leistungsträgern (Kranken, Pflegekassen – und andren Beteiligten) abzurechnen, benötigen Pflegedienste eine Branchensoftware. Mit dieser können sie über den elektronischen Datenaustausch Dateien an die Krankenkassen übermitteln. Sie werden in dem von den Krankenkassen vorgegebenen standardisierten Digital-Format zusätzlich zur Papierform verlangt und können aus der Branchen-Software (§ 302 SGB / § 105 SGB XI) erstellt und direkt an die Kassen versendet werden.
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