Steuern und Recht
Steuerhochrechnung
Durch eine Steuerhochrechnung sollen unerwartete Nachzahlungen und dadurch Liquiditätsengpässe vermieden werden. Es ist eine vorausschauende Berechnung, die bei der Gründung auf Basis von Planzahlen aus der Ertragsvorschau und ab Betrieb der Pflegeeinrichtung anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung aus der Finanzbuchhaltung erfolgt. Dafür wird zu Beginn der voraussichtliche Jahresgewinn geschätzt, damit die Steuervorauszahlungen an das Finanzamt rechtzeitig geplant und angepasst oder notwendige Rücklagen gebildet werden können. Eine Steuerhochrechnung sollte mehrmals im Jahr erfolgen oder sogar bereits in den monatlichen Auswertungen aus der Steuerkanzlei enthalten sein. Je nach Höhe des voraussichtlichen Jahresergebnisses können die unterjähren Steuervorauszahlungen nach oben oder auch nach unten angepasst werden. Das ist durch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt möglich.
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