Anerkennung ausländischer Heilberufe
Um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu begegnen, sollen bürokratische Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen abgebaut werden, ohne die hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität zu beinträchtigen. Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll voraussichtlich am 1. November 2026 in Kraft treten. Es betrifft vor allem Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen mit ausländischem Abschluss.
Die Reform verlagert den Schwerpunkt weg von der umfangreichen Prüfung einzelner Ausbildungsunterlagen hin zur Feststellung der beruflich erforderlichen Kenntnisse. Bei ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Abschlüssen aus Drittstaaten soll die Kenntnisprüfung künftig der Regelfall sein. Eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt bei Ärzten möglich. Bei Zahnärzten und Apothekern soll sie weitgehend gestrichen werden. Für Hebammen ist ein Verzicht auf die Dokumentenprüfung vorgesehen. Ein Einsatz in der Versorgung setzt weiterhin voraus, dass Anerkennung, Sprachkenntnisse und berufsrechtliche Zulassung vorliegen.