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ApoAktuell: AVP-Insolvenzverfahren – weiterer Bericht des Insolvenzverwalters

ApoAktuell: AVP-Insolvenzverfahren – weiterer Bericht des Insolvenzverwalters
Aktuelles
09.09.2022

ApoAktuell: AVP-Insolvenzverfahren – weiterer Bericht des Insolvenzverwalters

Im AVP- Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos kürzlich seinen mittlerweile vierten Bericht vorgelegt, wonach sich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVP nach wie vor als sehr anspruchsvoll und langwierig gestaltet. Entscheidend hierfür ist nicht nur die hohe Anzahl betroffener Apotheken, sondern auch die Vielzahl hochkomplexer rechtlicher Fragestellungen aus den Bereichen des Sozial- und Insolvenzrechts.

Laut dem Bericht besteht die freie Masse im Vermögen der AVP derzeit im Wesentlichen aus dem Bankguthaben in Höhe von ca. 11 Millionen EUR. Auszahlungen an Apotheken aus der Masse heraus hat es bislang nur an diejenigen gegeben, bei denen der Insolvenzverwalter aufgrund von vertraglichen Sonderkonstellationen ein Aussonderungsrecht anerkannt hat. Dabei handelt es sich um 314 Offizinapotheken sowie einige Krankenhausapotheken.

Die Frage des Bestehens etwaiger bislang nicht anerkannter Aussonderungsrechte ist zwischen dem Insolvenzverwalter und einer Reihe von Apotheken weiterhin umstritten. Um dies einer für alle Beteiligten rechtssicheren Klärung zuzuführen, kommt aus der Sicht des Insolvenzverwalters ein Musterprozess in Betracht. Sollte es dazu kommen, soll eine koordinierte Ansprache der betroffenen Apotheken stattfinden und diesen die Möglichkeit zum Beitritt zu der Bindungsvereinbarung gegeben werden.

Leider ist nach Angaben des Insolvenzverwalters mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens frühestens im Jahr 2026 zu rechnen.

Hinweis: Was die bereits zur Tabelle angemeldeten Forderungen betrifft, gibt es für unsere Mandanten keine Verjährungsprobleme. Die ordnungsgemäße Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen ETL-Rechtsanwalt Dr. Till Thomas gerne zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

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