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E-Rechnung und Aufbewahrungspflichten in Psychotherapiepraxen
Psychotherapie aktuell | Dezember 2025
E-Rechnung und Aufbewahrungspflichten in Psychotherapiepraxen

E-Rechnung und Aufbewahrungspflichten in Psychotherapiepraxen

Psychotherapie aktuell | Dezember 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Psychotherapiepraxen E-Rechnungen empfangen können – eine gesetzliche Pflicht, die alle Unternehmer betrifft. Dabei genügt es nicht, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Verlangt wird ein maschinenlesbares Format, das digital verarbeitet und archiviert werden kann. Entscheidend ist, dass die Praxissoftware oder ergänzende Systeme E-Rechnungen im vorgeschriebenen Standard unterstützt. Auch beim Löschen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen drohen Fallstricke. Hier gilt es, Datenschutz und Steuerrecht in Einklang zu bringen.