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Mehr Befugnisse und höhere Vergütungen für Pflegekräfte

Mehr Befugnisse und höhere Vergütungen für Pflegekräfte
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20.02.2026 — zuletzt aktualisiert: 11.03.2026 — Lesezeit: 3 Minuten

Mehr Befugnisse und höhere Vergütungen für Pflegekräfte

Die Pflegebranche steht auch in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen und großem Kostendruck. Der größte Kostenfaktor sind dabei auch im Jahr 2026 die Personalkosten. Die höheren regionalen Entgelte für Pflegeeinrichtungen sowie das steigende Mindestentgelt in der Pflege sind aber nur ein Baustein, um dem Personalmangel in der Pflege zu begegnen, der sich angesichts der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen noch verstärken wird. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen, wurde Ende Dezember 2025 das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) verabschiedet.

Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen

Pflegefachkräfte erhalten mehr heilkundliche Befugnis, insbesondere bei der Leistungserbringung nach einer ärztlichen Erst-Diagnose. Bestimmte Leistungen der medizinischen Behandlung können qualifizierte Pflegekräfte auch ohne ärztliche Verordnung erbringen, wenn sie einen pflegerischen Bedarf festgestellt haben. Die Selbstverwaltung legt fest, welche Leistungen dies betrifft. Die Kompetenzerweiterung betrifft z. B. Diabetes, Wundmanagement und Demenz. Pflegefachkräfte dürfen künftig auch direkt Präventionsberatungen und -empfehlungen aussprechen. Das soll den Pflegeberuf attraktiver machen und zugleich Ärzte entlasten.

Die beschlossene Entbürokratisierung soll mehr Zeit für die eigentliche Pflege bringen. So sollen Dokumentationspflichten entfallen, Anträge und Formulare vereinfacht und eilbedürftige Pflegeanträge beschleunigt werden.

Delegation in Pflegeeinrichtungen

Im Gesetz wurde auch ausdrücklich klargestellt, dass die Leistungserbringung in der Pflege auch die Pflegeprozessverantwortung von Pflegefachkräften umfasst. Pflegeeinrichtungen müssen Mitarbeiter und betriebliche Interessenvertretungen in die Entwicklung einrichtungsspezifischer Delegationskonzepte einbeziehen. Mitarbeiter müssen über vorhandene Konzepte informiert werden. Bei Bedarf sollen Schulungen stattfinden. Das betrifft den Pflegealltag unmittelbar. Denn damit werden schriftliche Regelungen, Rollenabgrenzungen und Qualifizierungen im Team zur Pflicht.

Tariftreuepflicht in der Pflege

Seit September 2022 gilt die Tariftreuepflicht in der Pflege. Im November hat der AOK-Bundesverband die neuen regionalen Entgelte für Pflegekräfte veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen, die nicht tarifgebunden sind oder sich an einen Tarifvertrag angelehnt haben, maßgeblich sind. Im Durchschnitt über alle Bundesländer und Qualifikationsgruppen steigt das gesetzlich vorgegebene Tarifniveau um annähernd 7 %. Pflegeeinrichtungen müssen daher erneut erhebliche Personalkostensteigerungen refinanzieren.

Mindestentgelt in der Pflegebranche steigt erneut

Auch die Mindestentgelte für Beschäftigte in der Altenpflege steigen weiter. Darauf hat sich die Pflegekommission am 19. November 2025 geeinigt. Geplant ist ein Anstieg um durchschnittlich 5,3 %. Damit ist die Steigerung moderater als in den vergangenen Jahren. Die Pflegemindestlöhne werden hierbei auch künftig nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Die entsprechende Verordnung muss noch offiziell beschlossen und verkündet werden. Sie soll eine Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2028 haben.

  seit 01.07.2025 ab 01.07.2026 ab 01.07.2027
Pflegekräfte 16,10 € 16,52 € 16,95 €
Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 17,35 € 17,80 € 18,26 €
Pflegefachkräfte 20,50 € 21,03 € 21,58 €
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