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Online-Physiotherapie dauerhaft möglich

Online-Physiotherapie dauerhaft möglich
Aktuelles
04.04.2022 — zuletzt aktualisiert: 06.04.2022

Online-Physiotherapie dauerhaft möglich

Nachdem die Verhandlungen Ende 2021 gescheitert waren und die maßgeblichen Physiotherapieverbände ein Schiedsverfahren eingeleitet hatten, kehrten sie doch nochmal an den Verhandlungstisch zurück – mit Erfolg! Seit dem 1. April ist die telemedizinische Behandlung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung. Damit wird das 2021 beschlossene Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) umgesetzt und die pandemiebedingte Sonderregelung einer Videotherapie als dauerhafte Möglichkeit festgelegt.

Bei welchen Leistungspositionen zukünftig die physiotherapeutische Videotherapie durchgeführt werden kann, legten die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) fest. Dazu zählen unter anderem Krankengymnastik in Einzel- oder Gruppenbehandlungen, Atemtherapie bei Mukoviszidose und Krankengymnastik bei Erkrankungen des Zentralen Nervensystems, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

Zur Erbringung der Videotherapie sind ein internetfähiges Endgerät sowie ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters notwendig. Um diesen technischen Mehraufwand zu finanzieren, haben die Physiotherapieverbände und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zwei Vergütungspauschalen beschlossen. Von 2022 bis 2025 gelten jährlich eine Softwarepauschale von 300 Euro pro Praxis sowie eine Hardwarepauschale in Höhe von 950 Euro von 2022 bis 2024. Außerdem wurden die Vergütungssätze der telemedizinischen Behandlung festgelegt. Diese werden entsprechend einer Behandlung in der Praxis abgerechnet.

Weitere Details zum Abrechnungsverfahren und Ergänzungsvereinbarungen werden in den kommen Wochen besprochen.

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