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Pflegekräfte richtig entlohnen

Pflegemindestlohn versus tarifliche Vergütung
Pflegekräfte richtig entlohnen
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28.04.2022 — zuletzt aktualisiert: 25.05.2022

Pflegekräfte richtig entlohnen

Pflegemindestlohn versus tarifliche Vergütung

Für ambulante wie (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen ist es nicht nur extrem schwer, Mitarbeiter zu finden und möglichst langfristig an das eigene Pflegeunternehmen zu binden. Geht es um das Thema Vergütung, sind nicht nur die Wünsche der Arbeitnehmer zu beachten, sondern gleich mehrere gesetzliche Normen. Je nach Tätigkeit, Berufsgruppe und Qualifikation kann eine andere gesetzliche Regelung zur Anwendung kommen. Wer diese nicht beachtet, dem drohen Nachforderungen von Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung. Im schlimmsten Fall kann es sogar zum Verlust des Versorgungsvertrags mit den Pflegekassen kommen. Als Faustformel gilt beim Zusammentreffen der verschiedenen Normen: Je spezieller die Vorschrift, desto stärkere Wirkung hat sie.

Gesetzlicher Mindestlohn nach MiLoG
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von aktuell 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde (10,45 Euro ab 1. Juli 2022 und 12,00 Euro ab 1. Oktober 2022) gilt in Pflegeeinrichtungen typischerweise für Mitarbeiter in der Verwaltung. Für Mitarbeiter in der hauswirtschaftlichen Versorgung und bei Reinigungs- und Küchentätigkeiten gilt er nur, sofern die Tätigkeiten nicht nach SGB V und SGB XI durchgeführt werden.

Pflegemindestentgelt nach der 4. Pflege­ArbbV
Das Pflegemindestentgelt nach der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (4. PflegeArbbV) gilt für Pflegebetriebe, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen. Das ist der Fall, wenn die Arbeitnehmer mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit für Pfle-geleistungen bzw. Vor- und Nacharbeiten zu diesen erbringen. Das Pflegemindestentgelt ist von der Qualifikation der Mitarbeiter abhängig und hat Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn. Das Pflegemindestentgelt für Hilfskräfte ohne Qualifikation beträgt seit dem 1. April 2022 bundeseinheitlich 12,55 Euro, für Hilfskräfte mit 1-jähriger Qualifikation 13,20 Euro und für ausgebildete Fachkräfte 15,40 Euro. Die nächste Steigerung ist zum 1. September 2022 geplant.

Tarifliches Pflegeentgelt
Ab dem 1. September 2022 gilt für Pflegeeinrichtungen die sog. Tariftreuepflicht. Demnach werden nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen, deren Mitarbeiter entweder nach einem Tarifvertrag bzw. einer kirchenrechtlichen Arbeitsvertragsrichtlinie oder in Höhe der regional üblichen Entgeltniveaus vergütet werden. Bestehende Versorgungsverträge sind bis zum 31. August 2022 entsprechend anzupassen. Ein Überblick über die Tarifverträge und das übliche Entgeltniveau je Bundesland wurde Mitte Februar 2022 veröffentlicht. Die Übersichten enthalten die regional üblichen Entgeltniveaus je Arbeitsstunde für die einzelnen Beschäftigtengruppen sowie die regionalen Durchschnittswerte der tarifvertraglich oder in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbarten variablen pflegetypischen prozentualen Zuschläge auf den Stundenlohn.

ETL ADVISION-Studien veröffentlicht
Für Pflegeeinrichtungen ist es nicht nur wichtig, die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Verpflichtungen zu kennen und die Mindestentgelte nicht zu unterschreiten. Besonders schwierig ist, das eigene Gehaltsniveau einzuordnen und bestehende Gehaltsvereinbarungen auf die neuen Erfordernisse anzupassen. Zu beachten ist dabei, dass Zuschläge, Prämien und Zulagen den Mindestentgeltanspruch nicht schmälern.

Mit den Ergebnissen der ETL ADVISION Studie – Lohnvergleich Pflege sind die eigenen Lohndaten leicht zu überprüfen, da die Lohnwerte auch ohne Zulagen dargestellt werden. Die Studie zeigt, wie es wirklich um die Löhne in der Pflegebranche steht. Sie analysiert anhand von echten Lohndaten bundesweit die Entwicklungen der Löhne (mit und ohne Zulagen) von ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen im Zeitraum von 2018 bis 2021 und bietet einen landesindividuellen Überblick. Um Pflegeeinrichtungen bei ihrer Fachkräftesuche zu unterstützen, wurde der ETL ADVISION Fachkräftekompass entwickelt. Beide Studien können Sie sich auf etl-advision.de kostenfrei herunterladen.

Tipp: ETL ADVISION begleitet Sie fachkundig und zuverlässig bei der Beurteilung der Rechtsnormen für Ihre Einrichtung und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Kostenträgern und Finanzamt. Zusätzlich helfen wir bei der Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandteile für den Vergleich mit den regional üblichen Entgeltniveaus und bieten in Kooperation mit unseren ETL Rechtsanwälten arbeitsrechtliche Hilfe bei notwendigen Anpassungen von Arbeitsverträgen.

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