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Schenken statt vererben - Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Ärztezeitung Sonderbeilage | Steuern & Recht Spezial 2026
Schenken statt vererben - Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
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Schenken statt vererben - Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

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Wer Praxis, Immobilien und Kapitalvermögen aufgebaut hat, sollte die Vermögensnachfolge nicht nur dem Testament überlassen. Schenkungen zu Lebzeiten können zusätzliche steuerliche Spielräume eröffnen, weil Freibeträge nach zehn Jahren erneut zur Verfügung stehen. Auch Schenkungsketten oder ein Nießbrauch können Teil der Gestaltung sein. Dabei geht es nicht nur um Steuern, sondern auch um die eigene Absicherung.