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Förderung von E-Fahrzeugen ab 2026

Welches Einkommen zählt für die Förderung?

Förderung von E-Fahrzeugen ab 2026
TAX-TIPP
29.01.2026 — Lesezeit: 2 Minuten

Förderung von E-Fahrzeugen ab 2026

Welches Einkommen zählt für die Förderung?

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Förderung von E-Fahrzeugen ab 2026

Gestern klingelte mein Telefon. Am Apparat: ein guter Freund von mir – selbstständiger Hausarzt und bekennender Instagram-Scroller.

Voller Begeisterung erzählte er mir von einer neuen staatlichen Förderung ab 2026 für Elektrofahrzeuge, die er dort entdeckt hatte. Da er und seine Frau schon seit Längerem mit dem Gedanken spielen, auf ein E-Auto umzusteigen, schien für ihn klar: Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt!

Leider musste ich seine Euphorie ein wenig bremsen …

Denn die Bundesregierung fördert aktuell den Kauf von Elektrofahrzeugen leider nur für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.

Die Einkommensgrenze des Haushalts (egal ob verheiratet oder unverheiratet zusammenlebend) liegt bei maximal 80.000 EUR pro Jahr. Leben zusätzlich zwei Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Grenze auf 90.000 EUR.

Welches Einkommen zählt für die Förderung?

Maßgeblich ist der Durchschnitt des sogenannten „zu versteuernden Einkommens“ aus den letzten beiden Einkommensteuerbescheiden.

Dabei handelt es sich nicht um Ihr Bruttoeinkommen, sondern um eine steuerliche Rechengröße, bei der bereits viele Posten abgezogen wurden – zum Beispiel Werbungskosten, Kinderfreibeträge sowie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Je nach Fahrzeugtyp, Familiengröße und Einkommenshöhe können Sie mit einer Förderung zwischen 1.500 EUR und 6.000 EUR rechnen.

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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