Überblick über die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge in der Einkommensteuer – Teil 2
Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema:
Überblick über die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge in der Einkommensteuer – Teil 2
Das Einkommensteuergesetz enthält eine Vielzahl an Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschalen. Leider sind es so viele, dass selbst Experten leicht den Überblick verlieren können. Deshalb möchten wir Ihnen einen – nicht abschließenden – Überblick geben.
In diesem TAX-TIPP zeigen wir Ihnen die Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge zu Werbungskosten und Betriebsausgaben.
Im letzten TAX-TIPP vom 12.02.2026 haben wir Ihnen die Beträge zum „Arbeitslohn“ vorgestellt. In unserem 3. Teil am 12.03.2026 folgen dann die Beträge zu „Sonderausgaben“, „außergewöhnlichen Belastungen“, „Kindern“, den Eckdaten zum Einkommensteuertarif sowie den Tarifermäßigungen.
Vielleicht ist auch für Sie der eine oder andere relevante Betrag dabei. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Jahresbeträge.
Werbungskosten
Verpflegungsmehraufwendungen bei Abwesenheit (Inland)
- Ganztägig (24 Stunden): 28,00 €
- Mehr als 8 Stunden, weniger als 24 Stunden: 14,00 €
- An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen: 14,00 €
Fahrtkosten für Dienstreisen (je gefahrenem Kilometer mit privatem Fahrzeug)
- PKW: 0,30 €
- Übrige motorisierte Fahrzeuge: 0,20 €
Übernachtungskosten bei Dienstreisen
- Tatsächliche Kosten
- Berufskraftfahrer (bei Übernachtung im Fahrzeug), pauschal pro Nacht: 9,00 €
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Entfernungspauschale (pro Entfernungskilometer): 0,38 €
- Höchstbetrag (außer bei Nutzung eines PKW): 4.500,00 €
Doppelte Haushaltsführung – Fahrtkosten
- Erste und letzte Fahrt: 0,30 € je Kilometer
- Eine Heimfahrt wöchentlich: 0,38 € je Entfernungskilometer
Doppelte Haushaltsführung – Verpflegungsmehraufwendungen (pauschal)
- Für die ersten drei Monate, je nach Abwesenheit von der Hauptwohnung (pro Tag): 14,00 € / 28,00 €
Doppelte Haushaltsführung – Unterbringungskosten
- Tatsächliche Kosten, maximal 1.000,00 € pro Monat
Werbungskosten-Pauschbetrag
- Bei nichtselbständiger Arbeit: 1.230,00 €
- Bei Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionen): 102,00 €
- Bei Renten: 102,00 €
Betriebsausgaben
Freigrenze für Geschenke (je Empfänger): 50,00 €
Minderungsbetrag der nicht als Betriebsausgaben abzugsfähigen Schuldzinsen bei Überentnahmen: 2.050,00 €
Geringwertige Wirtschaftsgüter (je Wirtschaftsgut)
- Sofortabschreibung: 250,00 € bis 800,00 €
- Poolbewertung: 250,00 € bis 1.000,00 €
Betriebsausgabenpauschale für freiberufliche Tätigkeit
- Im Hauptberuf: 30 % der Betriebseinnahmen, maximal 3.600,00 €
- Im Nebenberuf: 25 % der Betriebseinnahmen, maximal 900,00 €
Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege
- Je Kind und Monat: 400,00 €
- Je Freihalteplatz und Monat: 50,00 €
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