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Die Ärzte-GmbH ist kein Steuersparmodell
„GmbH- und Holding-Strukturen“ als vermeintlicher „Steuerturbo“?
Die Ärzte-GmbH ist kein Steuersparmodell
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Die Ärzte-GmbH ist kein Steuersparmodell

„GmbH- und Holding-Strukturen“ als vermeintlicher „Steuerturbo“?

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Die Ärzte-GmbH ist kein Steuersparmodell!

Wir möchten Ihnen in diesem TAX-TIPP eine Zusammenfassung unseres Artikels geben, der gerade in der aktuellen Ärzte-Zeitung Nr. 7 vom 16.4.2026 veröffentlicht wurde. Kaum ein Thema sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für mehr Gesprächsstoff unter Ärztinnen und Ärzten als „GmbH- und Holding-Strukturen“ als vermeintlicher „Steuerturbo“.

Der Ansatz klingt verlockend: Gewinne werden in der Gesellschaft belassen, dort günstiger besteuert und für den Vermögensaufbau genutzt. Die Realität ist oft aber deutlich nüchterner. Was bedeutet das für Ärzte?

Ärzte-GmbH

Eine Einzelpraxis lässt sich im GKV-System – nur in der Form eines MVZs – in eine GmbH umwandeln. Die Gewinne unterliegen dann der Körperschaft- und Gewerbesteuer (zusammen ca. 30 %).

Der Arzt bezieht in der GmbH ein Geschäftsführergehalt und kann sich Gewinne ausschütten lassen. Doch wichtig: sowohl das Gehalt als auch die Ausschüttungen unterliegen der Einkommensteuer.

Sobald das Geld ins Privatvermögen fließt, steigt bei einer GmbH die steuerliche Gesamtbelastung häufig über das Niveau einer Einzelpraxis – und das verbunden mit deutlich mehr Bürokratie.

Praxisbeispiel

Dr. Jule ist alleinige Gesellschafterin der MVZ-GmbH.

Die MVZ-GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 300.000 EUR.

Nach ca. 30 % GmbH-Steuern verbleiben 210.000 EUR in der MVZ-GmbH.

Schüttet Dr. Jule davon 180.000 EUR für ihren Lebensunterhalt aus, fallen zusätzlich ca. 25 % Abgeltungsteuer darauf an (ca. 45.000 EUR).

Die Gesamtsteuerbelastung beträgt damit rund 135.000 € (90.000 EUR + 45.000 EUR) – und liegt damit sogar über dem Niveau einer Einzelpraxis mit Spitzensteuersatz (42% x 300.000 EUR = 126.000 EUR).

Lediglich die thesaurierten (einbehaltenen) 30.000 EUR profitieren langfristig – ein Vorteil, den der Mehraufwand für Buchhaltung und Geschäftsführervertrag schnell relativiert.

Holding-GmbH: Fachlich interessant, praktisch oft wirkungslos

Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter und fügen – wie in den sozialen Medien oft vorgeschlagen, zur GmbH eine „Holding“ hinzu: Die Holding-Struktur ermöglicht es, Gewinne der Praxis-GmbH weitgehend steuerbegünstigt nach oben in die Holding auszuschütten und dort z.B. für Immobilien oder Beteiligungen zu nutzen.

Fachlich überzeugend – aber nur, wenn die Gewinne in der Struktur verbleiben. Wer das Geld privat benötigt, löst – wie im Praxisbeispiel gezeigt – Einkommensteuer aus. Hinzu kommt: Nach unserer bundesweiten Erfahrung lehnen Zulassungsausschüsse die Holding-GmbH im Ärztekontext regelmäßig größtenteils ab.

Das entscheidende Kriterium: Die Gewinne werden nicht ausgeschüttet!

Die Ärzte-GmbH funktioniert steuerlich nur, wenn ein wesentlicher Teil der Gewinne dauerhaft im Unternehmen verbleibt. Die Ärzte-GmbH oder Holding ist kein universeller Steuerspartrick, sondern ein langfristiges Projekt. Es wirkt nur, wenn es konsequent über Jahre gelebt wird und zur persönlichen Lebenssituation passt.

Aus Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen: Die Ärzte-GmbH oder die Holding passen sehr oft nicht zur persönlichen Lebenssituation der Mediziner!

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

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