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Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen
ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 3/2026 verfügbar
Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen
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Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen

ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 3/2026 verfügbar

Mehrmals jährlich erscheint eine neue Ausgabe der ETL ADVISION-Depesche und wendet sich an Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheker, Pflegedienstleister und Heil- sowie Hilfsmittelerbringer. Sie informiert die Unternehmer des Gesundheitswesens gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen und gibt wertvolle Tipps zur erfolgreichen Praxisführung.

Schönheitsbehandlungen steuerlich richtig einordnen
Ästhetische Leistungen in Arzt- und Zahnarztpraxen sind nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Entscheidend sind der konkrete Behandlungszweck und eine ausreichende medizinische Dokumentation. Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen jetzt konkretisiert. Lesen Sie, welche Nachweise erforderlich sind und weshalb Praxen auch die steuerliche Einordnung bereits erbrachter Leistungen überprüfen sollten.

Minijobs werden für Arbeitgeber teurer
Minijobber sind für viele Praxen und Apotheken unverzichtbar. Doch 2027 bringt wichtige Änderungen. Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro brutto je Stunde, die Minijobgrenze auf 633 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöhen sich die Arbeitgeberabgaben, weitere Belastungen durch Pflegeversicherung und Pauschsteuer sind geplant. Arbeitgeber sollten deshalb bestehende Verträge, Arbeitszeiten und Vergütungen frühzeitig prüfen.

Reformkur für das Gesundheitswesen
Für 2027 stehen zahlreiche Änderungen bei Vergütung, Sozialabgaben, Personal und Digitalisierung an. Einige sind bereits beschlossen, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Überblick ordnet die wichtigsten Reformen ein und erläutert ihre Bedeutung für Praxen und Gesundheitsunternehmen. Dazu gehören auch die beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die geplante Neuorganisation der Notfallversorgung.

Arztpraxen müssen 2027 neu rechnen
Ab 2027 ändern sich die Vergütungsregeln für viele Arzt- und Psychotherapiepraxen spürbar. Zuschläge fallen weg, bislang extrabudgetär vergütete Leistungen wandern teilweise zurück ins Budget und auch für die hausarztzentrierte Versorgung gelten neue Berechnungsregeln. Wie stark die Einschnitte die einzelne Praxis treffen, hängt wesentlich von Leistungsmix und Honorarstruktur ab. Der Beitrag zeigt, welche Leistungen betroffen sind, welche Übergangsregelungen gelten und weshalb die eigene Abrechnung eine wichtige Grundlage für die Jahresplanung ist.

2027 wird zur Belastungsprobe für Zahnarztpraxen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt auch für Zahnarztpraxen ab 2027 eine Reihe von Änderungen mit sich. Vor allem die vertragszahnärztliche Vergütung wird enger begrenzt. Besonders weit reichen die Änderungen in der Kieferorthopädie. Lesen Sie, welche Anforderungen an die Qualifikation vorgesehen sind, wie die Abrechnung neu geordnet werden soll und welche Übergangs- und Bestandsschutzregelungen gelten.

Therapiepraxen müssen mit geringeren Steigerungen rechnen
Für Physio-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen ändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ab 2027 werden mögliche Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung stärker begrenzt, während sich Personal-, Miet- und Energiekosten weiter erhöhen. Zugleich entfallen bei neuen Blankoverordnungen bestimmte Pauschalen, und Patienten müssen höhere Zuzahlungen leisten. Auch bei der Digitalisierung stehen neue Fristen im Raum.

Mehr Vergütung für Apotheken – aber auch höhere Belastungen
Für Apotheken gelten ab 2027 verschiedene neue Vergütungs- und Abrechnungsregelungen. Das Packungsfixum steigt auf 9,50 Euro, zugleich wird der Abschlag für bestimmte GKV-Arzneimittel erhöht. Auch bei Zuzahlungen sowie der Finanzierung von Nacht- und Notdiensten gelten neue Beträge. Zusätzliches Umsatzpotenzial können erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen, Impfungen und weitere Versorgungsangebote bieten.

Was sich für Pflegedienste ab 2027 ändert
Auch ambulante Pflegedienste müssen sich auf Änderungen bei Vergütung, Leistungen und Personal einstellen. Neben der Begrenzung von Vergütungssteigerungen geht es um die geplante Neuordnung von Pflegegraden und Leistungsbudgets. Lesen Sie, wie sich Pflegebegleitung und Tariftreuevorgaben verändern sollen und welche Folgen die Vorhaben für das Leistungsangebot und die betriebliche Planung haben könnten.

Freiberuflich trotz angestellter Zahnärzte
Größere Zahnarztpraxen mit mehreren angestellten Behandlern können freiberuflich tätig bleiben und werden nicht gleich gewerblich. Entscheidend ist nicht die Zahl der angestellten Zahnärzte, sondern die fachliche Einbindung der Praxisinhaber. Ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt, worauf es ankommt.

Fehlende Aufzeichnungen gefährden den Betriebsausgabenabzug
Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern genügt es für bestimmte Betriebsausgaben nicht, Belege nur zu sammeln und später auszuwerten. Der Bundesfinanzhof verlangt eine getrennte und zeitnahe Erfassung, wie er in einem aktuellen Urteil noch einmal klarstellte. Das betrifft unter anderem Arbeitszimmerkosten, Geschenke und Bewirtungen.

Rente und Altersvorsorge verändern die Planung
Die Altersvorsorge steht vor einem Umbruch, der Unternehmer gleich mehrfach betrifft. Ab 2027 eröffnen neue Förderregeln auch Selbständigen zusätzliche Möglichkeiten für die private Vorsorge. Gleichzeitig sollen Anreize dazu beitragen, erfahrene Fachkräfte länger im Beruf zu halten. Doch nicht jede Tätigkeit eignet sich für ein längeres Arbeitsleben.

Kurz und knapp berichtet
Ergänzend informiert die aktuelle Ausgabe über weitere wichtige Entwicklungen im Gesundheitswesen. Dazu gehören unter anderem neue Vergütungssätze für Heilmittelpraxen, der aktuelle Stand der GOÄ-Reform und die ab 2027 bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung.
Weitere Themen sind technische Neuerungen bei Telematikinfrastruktur und elektronischer Patientenakte sowie die vereinfachte Übermittlung von E-Rezepten an heimversorgende Apotheken. Außerdem erfahren Arbeitgeber, was steuerlich zu beachten ist, wenn Beschäftigte ihren Firmenwagen während längerer Krankheit oder unbezahlter Freistellung weiterhin privat nutzen dürfen.

Reformrad 2026/2027
Bei der Menge an Änderungen den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Das Reformrad 2026/2027 bündelt deshalb die wichtigsten Veränderungen im Gesundheitswesen in einer kompakten Übersicht. Es zeigt auf einen Blick, welche Neuregelungen bereits beschlossen sind und welche Reformvorhaben für 2026 und 2027 noch anstehen.

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