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Stiftungen

Begünstigungsverbot

Steuerbegünstigten Stiftungen unterliegen strengen Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Insbesondere dürfen den an der Stiftung im weitesten Sinn Mitwirkenden keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen. Möglich sind jedoch fremdübliche Verträge, z.B. Miet- Arbeitsverträge.

(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)