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ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 2/2025

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen

ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 2/2025
Aktuelles
14.08.2025 — Lesezeit: 3 Minuten

ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 2/2025

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen

Mehrmals jährlich erscheint eine neue Ausgabe der ETL ADVISION-Depesche und wendet sich an Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheker, Pflegedienstleister und Heil- sowie Hilfsmittelerbringer. Sie informiert die Akteure des Gesundheitswesens gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen und gibt wertvolle Tipps zur erfolgreichen Praxisführung.

Freiberuflich trotz überwiegender Managementtätigkeit
Kann ein Arzt auch dann als Freiberufler gelten, wenn er kaum noch selbst behandelt? Ja, sagt der Bundesfinanzhof. Entscheidend ist, dass er leitend und eigenverantwortlich mitarbeitet und damit aktiv am Praxisbetrieb teilnimmt. In diesem Fall bleibt auch eine Gemeinschaftspraxis freiberuflich, vorausgesetzt, die Gewinnverteilung spiegelt dies auch entsprechend wider. 

Privatkliniken und die Umsatzsteuer
Ob Privatkliniken ihre Leistungen mit Umsatzsteuer abrechnen müssen oder ob keine Umsatzsteuer auszuweisen ist, ist immer wieder strittig. Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof den Fall auf dem Tisch. Seiner Meinung nach ist entscheidend, ob aus Sicht des Patienten die ärztliche Behandlung und die Nutzung der Klinikräume als einheitliche Leistung gelten oder nicht und ob sie gleichwertig sind. 

Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen

Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser sowie die häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege müssen schon seit längerem an die TI angeschlossen sein; seit dem 1. Juli 2025 auch alle anderen Pflegeeinrichtungen. Für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer sowie Hebammen wird die TI-Anbindung ab 1. Januar 2026 verpflichtend. 

Digitale Patientenrechnung ergänzt die TI-Anwendungen in Praxen
Neben der E-Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz müssen sich Ärzte auch auf die Digitale Patientenrechnung (eRechnung) nach SGB vorbereiten. Mit der neuen TI-Anwendung für Selbstzahlerleistungen und Leistungen an Privatversicherte, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen, soll die papiergebundene Rechnungslegung digitalisiert werden.

Der Investitionsbooster kommt
Das kürzlich verabschiedete „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ soll zu einem Investitionsbooster führen und die Wirtschaft stärken. So kann für reine Elektrofahrzeuge mit Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 eine sogenannte Turbo-Abschreibung genutzt werden. Daneben wurde auch die degressive Abschreibung zeitlich begrenzt wieder eingeführt und die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuer- und der Thesaurierungssteuersatzes ab 2028 beschlossen.

Fahrdienste in Reha-Kliniken können gewerbesteuerfrei sein 
Für Krankenhäuser und für Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation sieht das Gewerbesteuergesetz Steuerbefreiungen vor. Das FG Münster musste sich jetzt mit der Frage beschäftigen, inwieweit das auch Patiententransporte zur Reha sowie die Unterbringung von Begleitpersonen in Rehakliniken betrifft. Bei letzterem kommt eine Gewerbesteuerbefreiung seiner Ansicht nach nur in Betracht, sofern ein medizinischer Nutzen nachgewiesen wird. Schlussendlich muss der BFH entscheiden.

Umsatzsteuerfreiheit bei Leistungen aus dem persönlichen Budget 
Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen sind unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für Leistungen, die über das persönliche Budget finanziert werden und die Zahlung direkt vom Betroffenen erfolgt. Entscheidend ist, ob ein Sozialversicherungsträger die Kosten (auch mittelbar) trägt und dies dokumentiert ist.

Forschungszulage und Preisgelder

Investitionen und Innovationen sind unabdingbar, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Gefördert wird das auch vom Staat, beispielsweise mit einer steuerfreien Forschungszulage. Unter bestimmten Bedingungen wird so ein Teil der Aufwendungen für Forschungsvorhaben direkt erstattet.

Bei Preisgeldern ist es komplizierter. Ob steuerpflichtig oder nicht, hängt von den spezifischen Ausschreibungsbedingungen, Zielen der Preisverleihung und zugrundeliegenden Leistungen ab.

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